Gefahrstoffsanierung

 

Rohrleitungen mit Isolierung

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Gefahrstoffsanierungen nach TRGS 519 und TRGS 521

 

Mit unserer zertifizierten Gefahrstoffsanierung nach TRGS 519 und TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) beseitigen wir fachgerecht und sorgfältig Schadstoffe aus sanierungsbedürftigen Gebäuden.

TRGS 521
Die Gefahrstoffregelung 521 ist die fachgerechte Grundlage für Sanierungsarbeiten mit Glaswolle, Mineralwolle, KMF Isolierung, schadstoffhaltigen Isolierungen, krebsverursachenden Stoffen/ Fasern und anderen Gefahrstoffen. Unser Einsatzgebiet liegt dabei vorwiegend im Altbau. Hier sanieren wir vor allem Rohrleitungen, Dachisolierungen, Wandisolierungen, sowie Filter in Lüftungsanlagen.


TRGS 519
Asbest ist ein krebserregender Schadstoff, der 1993 in Deutschland verboten wurde. Die Gefahrstoffsanierung nach der TRGS 519 kommt bei der Asbest-Sanierung zum Einsatz. Hier beseitigen wir Asbest- Schadstoffe, festgebundene Asbest- Produkte wie Eternit-Platten, -Rohre, -Welldächer, Schieferplatten, sowie schwachgebundene Asbestprodukte wie Dichtungen, Schnüre und Matten in Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Lüftungsanlagen und Nachtspeicheröfen.